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2021

1987 Umfahrung abgelehnt

2021 Bemerkung zu den Industriezonen im Sensebezirk


2021

FN Logo      Grosse Rat

Der Grosse Rat überträgt Gemeinden das letzte Wort bei der Raumplanung
Urs Haenni Redaktion
Veröffentlicht am: 09.10.2021
Zuletzt geändert am: 08.10.2021

Dank einer Stimme Unterschied überträgt der Grosse Rat den Gemeindebürgerinnen und -bürgern das letzte Wort bei Raumplanungsdossiers. Der Staatsrat hatte die Bevölkerung nur über die allgemeinen Ziele der kommunalen Raumplanung mitreden lassen wollen.

Im Kanton Freiburg hat der Staatsrat den kantonalen Richtplan ausgearbeitet und ihn dem Bundesrat weitergeleitet, ohne dass das Parlament darüber hätte abstimmen können. Ähnlich sind die Verantwortlichkeiten auf Stufe der Freiburger Gemeinden: Die Gemeinderäte sind für die Pläne und Vorschriften der Ortsplanung zuständig, ohne dass ein Generalrat oder eine Gemeindeversammlung dazu Stellung nehmen könnte.

So haben die Gemeindebürger zum Beispiel nichts zu einer Sonderzone für eine Kiesgrube oder einen Windpark zu sagen. Freiburger ist neben Solothurn der einzige Kanton, in dem die alleinige Entscheidungskompetenz bei der Exekutive liegt.

Dies wird sich nun ändern. Der Freiburger Grosse Rat hat am Mittwoch eine Motion der Grossräte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Sébastien Dorthe (FDP, Matran) gutgeheissen, die diese Befugnis in Zukunft den Legislativen der Gemeinden überträgt. Neben der Annahme von Ortsplanungen ist damit auch das Initiativ- und Referendumsrecht verbunden.

Der Grosse Rat stimmte über drei Punkte dieser Motion einzeln ab. Jener, bei dem es um die Zuständigkeit der Gemeindelegislative geht, wurde mit 44 gegen 43 Stimmen hauchdünn angenommen. Für diesen Entscheid ertönte im Parlament Applaus.


Regierung wollte Kompromiss

«Der Staatsrat ist im Prinzip mit einem stärkeren Einbezug der Bürger einverstanden», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) während der Ratsdebatte. Raumplanung sei eine wichtige Sache, und demokratische Rechte sollten da nicht beschnitten werden. «Der Staatsrat will nicht am Status quo festhalten», sagte Steiert.




Fr-app   Fr-app.png Bild und Text

Datum: 08 10 2021
Mehr Mitbestimmung bei der Ortsplanung Bis anhin waren es die Gemeinderäte, die entschieden haben, wie die Raumplanung aussehen soll.

Als einer von zwei Kantonen kannte Freiburg keine direkte Mitbestimmung der Gemeindebürger. "Bürgerinnen und Bürger können sich zum Teil zu weit weniger wichtigen Sachen aussprechen, aber nicht zu einer solch wichtigen Angelegenheit, wie man seine Gemeinde weiterentwickeln soll.
"Das ist eigentlich nicht normal in einer funktionierenden Demokratie", sagt Baudirektor und Staatsratspräsident Jean Francois Steiert (SP).

Dieser Meinung waren auch die Mehrheit der Grossräte im Parlament. Mit 78 zu 9 Stimmen sprachen sie sich für eine Mitsprache der Bevölkerung aus.

Mit nur einer Stimme Unterschied sprach sich das Parlament zudem dafür aus, dass die Annahme von Plänen nun bei der Legislative liegen soll - entweder bei der Gemeindeversammlung oder beim Generalrat. Was sind die Grundsätze?

Laut Baudirektor Steiert sei die Herausforderung nun, das Gesetz genau so umzusetzen, dass die Gemeinden mitbestimmen könne und die technischen Hürden nicht zu gross seien. "Eine Ortsplanung kann bis zu 100 Seiten umfassen, da wäre es zu kompliziert, alle einzelnen Punkte an einer Gemeindeversammlung auszudiskutieren."

Zudem sei es auch nicht sinnvoll, wenn die Bevölkerung über jedes Stück Land einzeln mitbestimmen könne, da die Interessen des Einzelnen sonst zu stark überwiegen könnten. Den guten Mix finden Die richtige Mischung sei entscheidend.

An vielen Orten in der Schweiz ist es üblich, dass die Bevölkerung bei den grossen Orientierungen mitbestimmen kann. Weil die einzelnen Interessen könnten vor allem in kleineren Gemeinden zu Problemen führen und Nachbarschaftsstreitigkeiten können so in die Raumplanung hineingezogen werden.

Der Staatsrat hat nun zwölf Monate Zeit eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten und dem Grossen Rat zu unterbreiten



2020

  Die betroffenen Aussenquartiere von Düdingen  Die belasteten Naherholungsgebiete von Düdingen

Die Botschaft von Bürgern und Bürgerinnen

zu Handen des gesamten Generalrates  und
 Stimmen der Aussenquartiere

 
Botschaft und Bemerkung von besorgten Bürgern und Bürgerinnen   Botschaft und Bemerkung Logo   Stimmen Logo 
         


2019
VoVD nimmt Stellung zu der 4ten Ortplanungsrevision
PDF Logo


Industrie Zone Birch1

Quelle Bild: SRF 24.04.2013
Birch Logo             Birch1 Quelle Düdingen

  


VoVD nimmt Stellung zu der Erschliessung des Birch1
Einsprache  PDF Logo     Stellungnahme  PDF Logo



Mögliche Auswirkungen
wenn die Regeln
eines (PBR) nicht eingehlten werden

Baum stützt auf Auto und tötet Beifahrerin  Baum fällt auf Autos Düdingen  Baum fällt auf Autos Neuenegg
F Planungs- und Baureglement (PBR)
 
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2015

Grosse Rat | 20.11.2015

Bei Ortsplänen behalten Gemeinderäte das letzte Wort

Ortsplanung


Ortspläne sind gemäss dem Grossen Rat bei den Gemeinderäten in guten Händen.Bild Corinne Aeberhard/a

Das Verabschieden von Ortsplänen bleibt Sache der Gemeinderäte. Der Grosse Rat übergibt die Kompetenz nicht dem Volk.

Es bleibt so wie bisher: Ortspläne mit Richtplandossiers, Zonennutzungsplänen und Reglemente können im Kanton Freiburg auch in Zukunft nur durch Gemeinderäte verabschiedet werden. Der Grosse Rat hat gestern eine Volksmotion mit 58 gegen 35 Stimmen verworfen, gemäss der die Kompetenz auf Generalräte oder Gemeindeversammlungen übergegangen wäre. Vor allem aus den Städten Freiburg und Bulle kam der Ruf, das bestehende Gesetz entsprechend zu ändern. Mit der Bestätigung des bisherigen Systems bleibt Freiburg einer von nur zwei Kantonen, wo das Volk nicht über Ortspläne bestimmen kann.





Grosser Rat
| 20.11.2015

Kein Abweichen vom Freiburger Kurs

Ortsplanung GR

Die Motion über die Verabschiedung von Ortsplänen hat ihre Wurzeln im Freiburger Generalrat.Bild Corinne Aeberhard/a

Die Genehmigung eines Ortsplans bleibt den Gemeinderäten vorbehalten. Der Grosse Rat verweigerte Generalräten oder Gemeindeversammlungen das Entscheidungsrecht. Freiburg ist einer von nur zwei Kantonen mit dieser Praxis.

«Eine Demokratisierung der Ortsplanung»–dies verlangte Grossrat Raoul Girard (SP, Bulle) gestern von seinen Kollegen im Grossen Rat. Er hat als Gemeinderat von Bulle erfahren, wie die Bevölkerung mittels einer Petition forderte, bei der Ortsplanung des Greyerzer Hauptortes mitzubestimmen. «Die Bevölkerung will sich ausdrücken können. Sie kann es überall, nur bei der Ortsplanung nicht», so Girard.

Dieser Meinung sind auch die Autoren einer Volksmotion «Verabschiedung des Ortsplans durch den Generalrat respektive die Gemeindeversammlung», welche gestern im Kantonsparlament behandelt wurde. Hinter der Motion stehen zahlreiche Stadtfreiburger Generalräte, so auch die grüne Grossrätin Christa Mutter. Ortsplanung habe mit Grundstücken, Mobilität und Umwelt zu tun, meinte sie, entsprechend betreffe die Abstimmung über einen Ortsplan alle. Ihre Ratskollegin Andrea Burgener Woeffray (SP, Freiburg) sagte, man müsse sich nur den Agglo-Rat als Vorbild nehmen, da funktioniere das Mitbestimmen bei Planungsfragen auch zur allgemeinen Befriedigung.

Rechts setzte sich durch

Dennoch beschloss der Grosse Rat, die Motion abzulehnen, und die Verabschiedung von Ortsplanungen auch in Zukunft in der Kompetenz der Gemeinderäte zu belassen. Er verwarf die Motion mit 58 gegen 35 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Das linke Lager stimmte für die Motion, das rechte mehrheitlich dagegen. Mit diesem Entscheid bleibt Freiburg neben Solothurn der einzige Kanton mit dieser Praxis (siehe Kasten).

Das Kantonsparlament folgte somit der Empfehlung des Staatsrates. Die Freiburger Lösung entspreche dem Grundsatz der Demokratie und dem Bundesrecht, eine neue Zuteilung der Zuständigkeiten würde Verfahrensdauern verlängern, da die Dossiers länger blockiert sein könnten, und die Bürger hätten bei Kreditbegehren für Baulanderschliessungen immer noch bedeutende Entscheidungskompetenz, schrieb der Staatsrat in seiner Antwort.

Bau- und Raumplanungsdirektor Maurice Ropraz (FDP) erwähnte, dass in der Ortsplanung die Bevölkerung durch obligatorische Informationsabende immer auf dem Laufenden sei und sich auch in die Raumplanungskommissionen einbringen könnte. Würde die Legislative aber über Ortspläne abstimmen, so müssten jeweils viele in den Ausstand treten, da sie als Grundstückbesitzer direkt betroffen seien, so Ropraz.

Auch der freiburgische Gemeindeverband will nichts von einer Änderung der bisherigen Praxis wissen, wie dessen Präsidentin Nadia Savary (FDP, Vesin) sagte: «80 Prozent der Gemeinden haben kein Problem mit der heutigen Regelung. Der Druck für eine Änderung kommt hauptsächlich aus Bulle und Freiburg. Aber eine solche hätte weitreichende Auswirkungen.»

«Es wäre eine Katastrophe», meinte gar Christian Ducotterd (CVP, Grolley): «Lehnt die Gemeindeversammlung einen Ortsplan ab, ist die ganze Arbeit für nichts gewesen.» Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) fragte: «Wozu brauchen wir denn noch Gemeinderäte, wenn man ihnen diese wichtige Aufgabe auch noch wegnimmt?» Für ihn genügt die geltende Bau- und Raumplanungsgesetzgebung vollauf: «Suchen wir nicht ein Problem, wo keines ist! Die Gemeinderäte können über Ortspläne neutral entscheiden, sie stehen über der Sache.»

Motion: Der dritte Versuch ist gescheitert

D ie am 29. Mai 2015 vom Freiburger Generalrat Christoph Allenspach und 341 Mitunterzeichnern eingereichte Motion verlangte eine Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes. Der Antrag betraf namentlich den Artikel, der besagt, dass der Gemeinderat für die Verabschiedung des Ortsplans mit Richtplandossiers, dem Zonennutzungsplan und den dazugehörigen Reglementen zuständig ist. Gemäss der Motion sollten die Gemeinden die Möglichkeit haben, diese Kompetenz dem Generalrat oder der Gemeindeversammlung zu übertragen.

Ähnliche Vorstösse waren 2008 bei der Revision des Raumplanungsgesetzes und 2013 bei einer ähnlichen Motion erfolgt, beide lehnte der Grosse Rat aber ab. Das Bundesgericht hat vor rund 15 Jahren bestätigt, dass die Freiburger Praxis mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Trotzdem sind es in der Schweiz nur zwei Kantone, welche die Kompetenz zur Verabschiedung eines Ortsplans bei der Gemeinde-Exekutive belassen: Freiburg und Solothurn. In Freiburg gilt aber die Pflicht, dass ein Gemeinderat vor der Verabschiedung eines Ortsplans einen Informationsabend für die Bevölkerung durchführt. Dies machten die Gemeinden sehr gewissenhaft, betonte Staatsrat Ropraz gestern. uh



Volksmotion | 05.11.2015

Volk soll nicht über Ortsplan abstimmen

Ortsplanung Land

Der Staatsrat befürchtet, eine neue Aufteilung der Zuständigkeiten für die Ortsplanung könnte die Verfahrensdauer verlängern. Bild vm/a

Der Staatsrat ist dagegen, dass der Ortsplanungs-Prozess demokratischer wird und die Gemeindeversammlung oder der Generalrat die Pläne verabschieden. Er beantragt, eine entsprechende Volksmotion abzulehnen. Motionär Christoph Allenspach hofft nun auf den Grossen Rat.

Die Exekutive soll weiterhin das letzte Wort haben, wenn es um Richtplandossiers, Zonennutzungspläne und deren Reglemente geht. Dieser Auffassung ist der Freiburger Staatsrat. Eine Volksmotion, die von einem überparteilichen Komitee aus Stadtfreiburger Generalräten eingereicht wurde und 341 Mitunterzeichnende aus dem ganzen Kanton zählt, findet bei der Kantonsregierung deshalb keine Unterstützung. In der Motion fordert allen voran der Freiburger SP-Generalrat Christoph Allenspach, dass in Zukunft nicht der Gemeinderat, sondern der Generalrat und die Gemeindeversammlung das Recht haben, die Ortspläne zu verabschieden. Dies würde die Bevölkerung dazu bewegen, im Dossier Ortsplanung aktiver mitzumachen, argumentieren die Motionäre. Daraus wiederum könnten bereichernde Vorschläge für die künftige Entwicklung der Gemeinde entstehen, finden sie.

Partizipation reicht aus

Der Staatsrat hingegen ist der Auffassung, dass die Bevölkerung bereits angemessen an den Ortsplanungsverfahren beteiligt ist. Sei es durch die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Informationsveranstaltungen, durch die Möglichkeit, Bemerkungen und Vorschläge zum Richtplandossier zu machen, oder durch das Recht, gegen die Nutzungspläne und die Reglemente Einsprache zu erheben. Zudem werde der Gemeinderat bei der Ausarbeitung des Ortsplans von einer Planungskommission unterstützt, deren Mitglieder mehrheitlich von der Gemeindeversammlung oder dem Generalrat bestimmt würden. Wie aus der gestern veröffentlichten Antwort des Staatsrats hervorgeht, befürchtet dieser, dass mit einer neuen Aufteilung der Zuständigkeiten Projekte in den Gemeinden blockiert würden, dies vor allem «vor dem neuen restriktiven Hintergrund, der vom Bundesrecht vorgeschrieben wird».

Der Staatsrat erinnert zudem daran, dass das Kantonsparlament eine ähnliche Motion im September 2013 mit 55 zu 31 Stimmen abgelehnt hatte und weist darauf hin, dass dieses Thema im Grossen Rat bereits im Jahr 2008 bei der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes debattiert wurde. Damals wie bei der Motion habe das Kantonsparlament entschieden, dass weiterhin ausschliesslich die Exekutive für die Ortsplanung zuständig sein soll.

Parteiübergreifend

Motionär Christoph Allenspach geht davon aus, dass die Abstimmung im Kantonsparlament dieses Mal anders ausfallen wird. «Die Mitwirkung in der Ortsplanung ist kein Links-rechts-Thema mehr, sondern wird von allen Parteien getragen», so der SP-Generalrat. Der Freiburger Generalrat etwa unterstütze diese Volksmotion zu 100 Prozent. Er zähle deshalb darauf, dass die Abstimmung im Grossen Rat zu diesem Vorstoss diesmal anders ausfallen werde als 2013. «Immer mehr Kreise wünschen sich mehr Demokratie in der Ortsplanung», sagt Allenspach.

Der Kanton Freiburg ist zusammen mit dem Kanton Solothurn der einzige, in dem die Gemeindeexekutive dafür zuständig ist, den Ortsplan zu verabschieden.

Agglo: Der Staatsrat relativiert

D ie Motionäre der Volksmotion «Verabschiedung des Ortsplans durch die Legislative» argumentieren mit der Agglomeration Freiburg. Die Agglo habe diese Praxis in ihren Statuten eingeführt und sie bei der Verabschiedung des Richtplans erfolgreich angewandt. Der Agglorat, also die Legislative, konnte darüber entscheiden. Dies soll die Volksmotion auch für die Gemeinden erreichen. «Es ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den Gemeinden, die sich bewährt hat», sagt Motionär Christoph Allenspach, Freiburger SP-Generalrat und Agglorat. Der Staatsrat antwortet, er müsse zugeben, dass diese Verteilung «scheinbar tatsächlich keine grösseren Schwierigkeiten bereitet». Er weist aber darauf hin, dass die Zuständigkeiten auf Agglo-Ebene auf die Richtplanung beschränkt seien, weshalb die «Ungleichbehandlung» relativiert werden müsse. ak



2014
Mit der Poyabrücke und dem Transittunnel direkt auf die A12 ist
automatisch eine resultierende Umfahrung von Düdingen entstanden!


Poyabrücke und Kathetrale      Analyse


2006
Mit der Poyabrücke und dem Transittunnel auf die A12
erhalten wir alle automatisch eine Umfahrung von Düdingen!


Zukunft ohne Umfahrung


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Warum finanziert der Bund die "sogenannte Umfahrung" mit keinem Franken?
Warum wurde diese von der Agglomeration auf Stufe C zurückgestellt?
Warum wurde diese vom Kanton auf Stufe III und und Platz 14
von 26 geprüften Umfahrungsplanprojekten positioniert?

Keine Umfahrung
 
Fakten zu der Umfahrung und Birch - Luggiwil
Fakten & Analysen



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Die Poyabrücke ist am 12. Oktober 2014 eröffnet worden.
Der mittlere und obere Sensebezirk hat
somit direkten und schnellen Zugang zur Autobahn A12!

Poyabrücke



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Eingabe VoVD am 23. März 2013 an den
Gemeindeverbandes des Sensebezirkes zur RP 2030!

Fakten & Auswirkungen werden aufgezeigt
Ökologische und Nachaltige Lösungsschritte werden präsentiert

Eingabe VoVD - RP 2030

Fakten zu der Umfahrung und Birch - Luggiwil
Dossier auf Anfrage


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2010
So funktioniert der
St. Leonhard Kreisel
 überirdisch und unterirdisch      
 Der Verein VoVD hat da, dank seiner Einsprache Massgeblich mitgewirkt!


2006 Verkehrszahlen und damaliger Einfluss der Poyabrücke
 vor der nachhaltigen unterirdischen Transitlösung für den Sensebezirk!

Einfluss Poyabrücke

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!! Stellungnahme des VoVD zu Verkehrsstudie unterer Sensebezirk !!
Autobahnanschluss in Friseneit oder Fillisdorf.
zu der Verkehrsstudie unterer Sensebezirk



Stellungnahme Freiburger Nachrichten 01.05.2009


Stellungnahme La Liberté 29.04.2009


Stellungnahme BZ  30.04.2009


**Verkehrsstudie unterer Senesebezirk**


2007 Überlegungen zur geplanten Umfahrung von Düdingen
und zu einem möglichen Autobahnanschluss in Fillistorf



An die Einwohner einiger Quartiere von Düdingen


Wieviele Düdinger würden die geplante
V2 Umfahrung selber nutzen  können ?



2004 Stellungnahme IGoVD zuhanden
Gemeindeverband Region Sense



Bewilligungskriterien für Autobahnanschlüsse
Quelle Interpellation von Frau Laumann-Würsch Helen




2002 Arbeitsgruppe (IGoVD)
* Auswirkungen und Vorbehalte zu der Umfahrung auf Düdingen *
2002 Umfahrung von Düdingen

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